Kosten in der Psychotherapie

  • Gesetzlich Krankenversicherte

Ich kann mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin und jeweils zum Quartalsbeginn Ihre Krankenversichertenkarte mit.

  • Privat Krankenversicherte

Als Privatpatient (mit und ohne Beihilfe) benötigen Sie lediglich Ihre Versicherungsnummer/Personalnummer und die Adresse der Privatversicherung/Beihilfestelle. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob in Ihrem Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.

  • Berufsgenossenschaften

Geht es um einen Unfall bzw. eine psychotherapeutische Behandlung auf Anraten einer Berufsgenossenschaft, so benötigen Sie eine Kopie der Unfallaufnahme durch den Durchgangs-/Unfallarzt. Die Adresse der Genossenschaft/Unfallkasse ist ebenfalls erforderlich.